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Krebsfrüh­erkennungs­untersuchung


Im Rahmen der Krebsfrüherkennung werden ab dem 20. Lebensjahr das äußere Genitale, die Vagina und der äußere Muttermund auf Veränderungen hin untersucht. Es werden zusätzlich Zellabstriche (Pap-Abstrich) vom äußeren Muttermund und vom Gebärmutterhals zur Früherkennung einer Gebärmutterhalskrebserkrankung bzw. deren Vorstufe durchgeführt. Zusätzlich erhalten Patientinnen ab 35 Jahren zum Pap-Abstrich einen Test auf Humane Papillomaviren.

Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) wird durch eine Infektion mit dem Humanen Papilloma Virus verursacht. Circa 15 Subtypen sind in der Lage, Zellveränderungen (Dysplasien) hervorzurufen, die sich zu Krebs und Krebs-Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs, Krebs der Scheide (Vaginalkarzinom) und der Schamlippen (Vulvakarzinom) entwickeln können.

Die Infektion mit HPV ist sehr weit verbreitet, so dass bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr ein hohes Ansteckungsrisiko besteht. In 90 Prozent aller Infektionen ist das Immunsystem in der Lage, das Virus zu eliminieren. In einigen, wenigen Fällen führt die Infektion zu Zellveränderungen (Dysplasien), die eine besondere Aufmerksamkeit erfordern. Mit einer sogenannten Kolposkopie kann man Auffälligkeiten am Gebärmutterhals, der Scheide oder dem äußeren Genitale – im wahrsten Sinne des Wortes – genauer „unter die Lupe“ nehmen und ggf. eine weiterführende individuelle Behandlung festlegen.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Vorsorgeuntersuchungen bei Frauen:

Früherkennung von Krebs

  • Genitaluntersuchung (jährlich) auf Gebärmutterhalskrebs bei Frauen ab dem Alter von 20 Jahren
  • Brustuntersuchung (jährlich) bei Frauen ab dem Alter von 30 Jahren
  • Mammographie-Screening (alle zwei Jahre) bei Frauen ab 50 Jahren bis zum Ende des 75. Lebensjahres
  • Dickdarm- und Rektumuntersuchung (jährlich) ab 50 Jahren, Test auf verborgenes Blut (jährlich bis zum Alter von 54 Jahren), Frauen ab 55 Jahren: Zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren oder Test auf verborgenes Blut alle zwei Jahre.
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